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Informationen

Der schönste Tag im Leben. Das soll die Hochzeit sein, und das ist sie normalerweise auch. Aber Unvorhersehbares macht auch vor dem Tag der Liebe nicht halt. Und teuer kann das darüber hinaus auch noch werden. Die Hochzeitsversicherung mag nicht nötig sein, wenn man im heimischen Wohnzimmer im kleinsten Kreis feiert. Nimmt die Planung aber größere Ausmaße an, kann sie durchaus sinnvoll sein.

Damit aus dem schönsten nicht der teuerste Tag wird

Damit die Hochzeit richtig schön wird, werden oft Locations angemietet. Sie bieten reichlich Platz, verfügen über das entsprechende Ambiente und versorgen die Hochzeitsgäste mit Speisen und Getränken. Das ist praktisch und nimmt dem Hochzeitspaar eine Menge Arbeit ab.
So weit, so gut.
Doch was ist, wenn die Locations zwar gebucht ist, aber nicht genutzt werden kann? Zum Beispiel, weil Braut oder Bräutigam erkranken, ein Unfall oder gar Todesfall die Laune eintrübt? Klar, die Hochzeit muss verschoben werden, aber auch Veranstalter müssen planen. Und wenn sie einen Termin canceln müssen, erheben nicht wenige trotzdem Anspruch auf Zahlungen. Die sind dann zwar nicht so hoch wie die Kosten für eine durchgeführte Hochzeit, können sich aber doch empfindlich auf den Geldbeutel einwirken.
Ein anderes Szenario: Ihre Hochzeit steht, die Location ist gebucht, allen geht es gut. Allen, bis auf den Veranstalter. Denn der hat Insolvenz angemeldet und wird daher kaum in der Lage sein, Ihre Hochzeitsfeier noch durchzuführen.
Oder Ihr Trauzeuge wird krank oder kann nicht an der Hochzeit teilnehmen, weil seine Kinder erkrankt sind. Wenn Ihnen Ihr Trauzeuge so wichtig ist, dass er von der Hochzeit nicht wegzudenken ist, müssen Sie auch in diesem speziellen Fall das Fest verschieben.
Für diese und zahlreiche andere Fälle steht die Hochzeitsversicherung ein. Sie sehen also, es gibt zahlreiche Szenarien, die dafür sprechen, eine solche Versicherung abzuschließen.

„Kalte Füße“ - ein Fall für die Hochzeitsversicherung?

Wenn Sie kalte Füße bekommen, weil die Witterung Ihnen einen Strich durch die Rechnung macht, können sie sich auf die Hochzeitsversicherung übrigens auch verlassen, zumindest wenn Ihr Tarif entsprechend aufgebaut ist.
Doch es gibt ja noch einen anderen Grund für „kalte Füße“. Wir wünschen Ihnen das nicht, aber die Geschichte der Ehe zeigt, dass es immer wieder Trauungen gab, die kurzfristig abgesagt werden mussten, weil einer der Partner nicht erschien. Und zwar, weil er Panik bekommen und schlicht und ergreifend abgehauen ist.
In diesem Fall hält sich die Hochzeitsversicherung elegant, aber konsequent zurück. Gleiches gilt auch für Krankheiten, die schon während der Planungsphase für die Hochzeit bestanden. Führen diese dazu, dass die Hochzeit verschoben werden muss, springt die Versicherung ebenfalls nicht ein.

Häufige Fragen

Frage: Was genau leistet eigentlich eine Hochzeitsversicherung?

Antwort: Der schönste Tag im Leben kann schnell zum finanziellen Albtraum werden. Zum Beispiel, wenn das Brautkleid abhanden kommt, der Fotograf sich entschieden hat, an diesem Tag doch etwas anderes zu unternehmen oder Ihr Veranstalter sich nicht erinnern kann, Ihnen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Noch schlimmer wird es, wenn er Ihnen beichtet, dass ihn die Insolvenz ereilt hat. Für diese und weitere Eventualitäten ist die Hochzeitsversicherung da. Mit versicherbar sind übrigens auch Markisen, Zelte und eine Unfallversicherung. Die Hochzeitsversicherung kann sie also gegen alle möglichen Un- und Zwischenfälle schützen. Lediglich wenn der Partner oder die Partnerin „kalte Füße“ bekommt und urplötzlich das Weite sucht, hilft auch eine Versicherung nicht.

Frage: Ich würde gern im Ausland feiern. Deckt die Hochzeitsversicherung das auch ab?

Antwort: In aller Regel ja. Allerdings beschränkt sich der Versicherungsschutz meist auf das europäische Ausland. Zudem muss zumindest einer der beiden Hochzeitspartner seinen Wohnsitz in Deutschland haben.

Frage: Kommt die Hochzeitsversicherung auch auf, wenn die Hochzeit abgesagt wird, weil wir uns vorher getrennt haben?

Antwort: Nein, für diesen Fall gibt es keinen Tarifbaustein.

Frage: Kann ich die Hochzeitsversicherung auch noch kurz vor der Feier abschließen?

Antwort: Im Prinzip schon, selbst wenn die Hochzeit unmittelbar bevorsteht und Sie bereits alles gebucht haben, ist ein Abschluss möglich. Spätestens wenn Sie Verträge bei einem Dienstleister nicht mehr kostenlos rückgängig machen können, sollten sie allerdings Ihre Hochzeitsversicherung abgeschlossen haben. Und mal ganz am Rande: Die letzten Tage vor Ihrer Hochzeit sind so aufregend, dass Sie gut daran tun, derlei Dinge schon vorher geregelt zu haben.

Frage: Bin ich auch dann versichert, wenn es zu Komplikationen während der Schwangerschaft kommt?

Antwort: Für den Fall, dass Ihnen Ihre Schwangerschaft durch Komplikationen die Durchführung der Hochzeit unmöglich macht, ist das durch die Hochzeitsversicherung abgedeckt. Der vom Arzt diagnostizierte Geburtstermin muss jedoch mehr als zwei Monate vor der Schwangerschaft liegen.