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Ratgeber für die BU-Versicherung

Was ist wichtig beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Was muss drin sein, was ist überflüssig? Unser Ratgeber beantwortet Ihnen diese Fragen.
Ratgeber BU-Versicherung
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Informationen

Junge Menschen ahnen meist, wie wichtig ihre Arbeitskraft für den weiteren Verlauf des Lebens ist. Dass sie jedoch durch Krankheit, Unfälle oder Allergien in ständiger Gefahr ist, darüber macht man sich in jungen Jahren wenig Gedanken. Wie bedeutsam und wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, bestätigen sogar „Versicherungsmuffel“, die sich sonst eher kritisch äußern.

Vom Staat ist im Falle der Berufsunfähigkeit keine Hilfe zu erwarten, zumindest dann nicht, wenn man nach 1961 geboren wurde. Und selbst diejenigen, die noch in den „Genuss“ einer staatlichen Erwerbsminderungsrente kommen, müssen finanziell auf Einiges verzichten. Zudem sind die Prüfungen streng und verweisen auf andere Jobs, die mit dem ursprünglichen Beruf nichts zu tun haben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung können körperliche Einschränkungen und ihre Folgen abfedern.

Was passiert, wenn …?

Bevor eine Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen eine Rente zahlt, muss zunächst durch einen Arzt der Grad Ihrer Invalidität festgestellt werden. Ist dies geschehen und die Berufsunfähigkeit als andauernd attestiert, erhält der Versicherungsnehmer eine fest vereinbarte Rente von der Versicherungsgesellschaft. Wenn Sie also erkranken, einen schweren Unfall haben oder allergische Reaktionen es Ihnen unmöglich machen, Ihren Beruf weiter auszuüben, greift die Versicherung.

Pflicht oder Wahrheit?

Anders als bei Gesellschaftsspiel kann es hier nur eine Antwort geben: Die Wahrheit ist Pflicht! Wer bei der Antragstellung auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht, kann im schlimmsten Fall später leer ausgehen. Die Versicherungsbedingungen sind hier gnadenlos, ersparen Sie sich also späteren Ärger und machen Sie nur wahrheitsgemäße Angaben im Antrag.

Die Beitragshöhe für die Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. Je jünger der Antragsteller, desto günstiger der Versicherungsbeitrag. Ein wenig steuern können Sie die Beitragshöhe, indem Sie angeben, bis zu welchem Alter die Versicherung greifen soll. Außerdem lohnt ein Vergleich, denn Beiträge und Leistungen der Versicherungsgesellschaften weichen zum Teil erheblich voneinander ab.

Häufige Fragen

Frage: Wo liegen die Unterschiede zwischen der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Antwort: Kurz zusammengefasst könnte man sagen: Die Unfallversicherung bietet Schutz in allen Lebensbereichen, in denen Unfälle passieren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung nur bei den Folgen im Arbeitsleben. Die Unfallversicherung ist für alle Unfallfolgen zuständig, unabhängig davon, ob sie im beruflichen oder privaten Umfeld passieren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen leistet auch über Unfälle hinaus, aber nicht im privaten Bereich.

Frage: Wo liegt der Unterschied zwischen einer selbständigem Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)?

Antwort: Die SBU beschränkt sich auf die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Die BUZ enthält weitere Bausteine, beispielsweise eine Altersabsicherung. Nicht jede Variante der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist sinnvoll. Gekoppelt mit einer Altersvorsorge können im Falle finanzieller Engpässe im ungünstigsten Fall beide Versicherungen ihre Wirksamkeit verlieren. Bei der Verbindung zwischen Risikolebensversicherung und BU sieht es weniger brisant aus. Ob Sie eine SBU oder BUZ abschließen, sollten Sie am besten nach eingehender Analyse Ihrer Situation mit einem Experten besprechen.

Frage: Bekomme ich meine Beiträge erstattet, wenn ich nie berufsunfähig war?

Antwort: Nein, das ist nicht vorgesehen. Für die Versicherer ist Berufsunfähigkeit eine riskante Kalkulation, müssten sie auch noch Beiträge erstatten, würde sich das Produkt nicht mehr rechnen. Allerdings besteht bei einigen Tarifen die Möglichkeit, am Ende der Laufzeit eine Überschussbeteiligung auszahlen zu lassen.

Frage: Bin ich gezwungen, meine BU-Rente zu versteuern?

Antwort: Ja, aber nicht vollständig, sondern lediglich mit dem Ertragsanteil. Die wird umso höher, je länger die BU-Rente in Anspruch genommen wird.

Frage: Zu 50 Prozent berufsunfähig - wie wird das definiert? Wann bin ich wirklich berufsunfähig?

Antwort: Dieser Wert kommt zustande, wenn die beruflichen Tätigkeiten unter normalen (also gesunden) Voraussetzungen mit denen verglichen werden, die nicht mehr ausgeübt werden können. Dabei werden alle Tätigkeiten in einen Zusammenhang gebracht. Ergibt dieser gesamte Wert mehr als 50 Prozent nicht mehr ausführbarer Tätigkeiten, handelt es sich um Berufsunfähigkeit.

Frage: Was ist, wenn ich einen anderen Beruf ergreife?

Antwort: Normalerweise ist das kein Problem. Dennoch sind Sie auf der sicheren Seite, wenn in der Tarifbestimmungen festgelegt ist, dass a) der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich ist und b) ein Wechsel des Berufs dem Versicherer nicht gemeldet werden muss.

Frage: Was kann ich tun, wenn ich wegen Vorerkrankungen abgelehnt werde? Gibt es Alternativen?

Antwort: Keine, die so umfassend sind wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotzdem sollten Sie bei den Gesundheitsfragen nicht allzu „großzügig“ mit Ihren Antworten sein, denn im Zweifel zahlt die Versicherung nicht, wenn Sie Vorerkrankungen verschweigen. Eine bedingte Alternativen ist die Unfallversicherung, sie deckt jedoch wirklich nur Unfälle ab. Des weiteren können Sie Ihre Grundfertigkeiten versichern lassen, aber damit fallen zum Beispiel psychische Erkrankungen heraus.
Ganz ohne Schutz stehen Sie übrigens auch dann nicht da, wenn Sie wegen Vorerkrankungen abgelehnt werden. Der gesetzliche Schutz gegen Erwerbsminderung mag nicht so hochwertig sein wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber besser als nichts ist er allemal.

Frage: Leistungsgsverweigerung, Rücktritt und Kündigung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Was ist gemeint?

Antwort: Mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht sind alle Angaben gemeint, die Sie bei der Antragstellung machen. Verschweigen Sie hier Vorerkrankungen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten bzw Ihnen kündigen. Leistungen erhalten Sie in diesem Fall selbstverständlich auch nicht. Die Rücktrittfrist beträgt fünf Jahre, falls Ihnen arglistige Täuschung nachgewiesen wird, sogar 10 Jahre.
Nun könnte man darauf spekulieren, dass während dieser Zeit kein Leistungsfall eintritt. Doch das wäre ein Fehler. Denn die Überprüfung Ihrer Angaben erfolgt sowieso erst im Falle einer Leistungserbringung. Die Versicherer prüfen dann aber umso genauer. Zudem machen sie sich wegen vorsätzlicher Täuschung bzw. Arglist strafbar. Und letztlich haben sie jahrelang umsonst gezahlt, werden also doppelt bestraft.

Frage: Was versteht man unter einem Risikosport?

Antwort: Jeder Sport kann zum Risikosport werden, wenn er wettkampftechnisch praktiziert wird (auch wenn wohl Sportarten wie Golf oder Tischtennis kaum dieser Risikogruppe zugerechnet werden). Kampfsport, Klettern, Fallschirmspringen, Motorsport, Tauchen oder Rafting gehören allerdings im Allgemeinen zur Gruppe der Risikosportarten. Hier gibt es aber nochmalige Abstufungen. Letztlich entscheiden die Versicherer das sehr individuell, am besten ist es also, sich genau darüber zu informieren, wann ein Sport als Risiko gilt und wann nicht.

Frage: Was geschieht, wenn ich arbeitslos werde? Bin ich trotzdem weiterhin versichert?

Antwort: Zahlen sie Ihre Beiträge weiter, sind Sie auch weiterhin versichert. Doch ganz so einfach ist es nicht, denn wenn sie eine Weile aus Ihrem Beruf ausgeschieden sind, kann es sein, dass die Versicherungsgesellschaft Sie auf andere Berufe oder Tätigkeiten verweist. Sind Sie länger arbeitslos, kann es sogar passieren, dass Sie auf jeden anderen Beruf verwiesen werden. Achten Sie also darauf, dass Verweisungen auf andere Berufe oder Tätigkeiten grundsätzlich kein Bestandteil Ihrer Police sind.

Frage: Bin ich versichert, während ich in Elternzeit bin?

Antwort: Ähnlich wie bei der Arbeitslosigkeit sollten Sie darauf achten, dass es im Falle des Ausscheidens aus dem Beruf (aus welchen Gründen auch immer) keinerlei Verweisungen auf andere Berufe oder Tätigkeiten gibt.