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Informationen

Motorradversicherung

Jeder Biker, der sein Fahrzeug auf den Straßen bewegen möchte, ist zum Abschluss einer Motorradversicherung verpflichtet. Ohne diese Absicherung ist es ihm untersagt, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Die Versicherung besteht, wie auch schon die Kfz-Versicherung, aus einer Haftpflichtversicherung sowie einer Kasko. Bei der Haftpflicht handelt es sich um die Pflichtversicherung, in der hohe Mindestdeckungssummen hinterlegt sind. Der Gesetzgeber will damit gewährleisten, dass Dritte im Schadensfall eine ausreichende, finanzielle Entschädigung erhalten. Aber ebenso soll der Biker vor einem finanziellen Ruin geschützt werden. Die Haftpflicht erbringt bei Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden die Leistungen in der abgeschlossenen Höhe. Da vor allem Personenschäden schnell eine Grenze von mehreren Millionen erreichen können, sollte die Deckungssumme so hoch wie möglich ausfallen.

Die Haftpflicht in der Motorradversicherung sinnvoll mit einer Kasko erweitern

Damit auch die Schäden am eigenen Bike abgesichert sind, empfiehlt sich die Erweiterung um eine Kaskoversicherung. Hier kann zwischen den Varianten Teilkasko und Vollkasko ausgewählt werden, wobei das Alter sowie der aktuelle Zeitwert des Fahrzeugs ausschlaggebend sind. In der Vollkasko ist grundsätzlich eine Teilkasko inbegriffen. Die Vollkasko schützt bei einem selbst verschuldeten Unfall vor den finanziellen Folgen, wenn das Motorrad einen Totalschaden erlitten hat. Weiterhin ist Vandalismus im Versicherungsschutz inbegriffen. Dieser Teil der Versicherung ist in der Regel nicht ohne eine Selbstbeteiligung erhältlich, wobei die Höhe individuell festgelegt werden kann. Die Teilkasko kommt für Schäden auf, die beispielsweise durch Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm oder Tierkollision entstehen. Auch hier kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, welche die monatlichen Beiträge günstiger gestaltet.

Das Motorrad auch über Winter versichern

Oftmals melden die Biker ihr Fahrzeug über die Wintermonate ab. Dann besteht allerdings kein Versicherungsschutz im Falle eines Schadens, der sich beispielsweise auch in einer Garage ereignen kann. Um das Bike selbst in diesem Zeitraum vor Diebstahl oder anderen Eventualitäten zu schützen, ist anzuraten, die Motorradversicherung bestehen zu lassen. Wer jedoch wechseln möchte, sollte auf die vierwöchige Kündigungsfrist zum 30. November achten. Eine außerordentliche Kündigung ist immer nach einem regulierten Schaden möglich.

Vor dem Abschluss einen Motorradversicherungsvergleich durchführen

Aufgrund der Vielzahl an Angeboten sollte vor dem Abschluss ein kostenloser und unverbindlicher Motorradversicherungsvergleich durchgeführt werden. Damit ist es möglich, einen leistungsstarken sowie preisgünstigen Tarif zu finden, der auf die individuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist. Nach der Eingabe einiger persönlicher Daten erfolgt eine Zusammenstellung aller Versicherungen, die in Frage kommen. Im Motorradversicherungsvergleich sind ebenfalls die Direktversicherer aufgeführt, die überdurchschnittliche Leistungen zu attraktiven Beiträgen anbieten. Ein kompetenter Kundenservice steht für aufkommende Fragen zur Verfügung. Die Nutzung des Vergleichsrechners unterliegt den strengsten Sicherheitsstandards.

Häufige Fragen

Frage: Was bedeutet "Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit"?

Antwort: In Eile mal eben eine rote Ampel überfahren? Beim Blick auf die Rückbank dem Vordermann hinter reingefahren? Solche und ähnliche Vorfälle führen normalerweise dazu, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt. Anders wenn Sie den Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart haben.
Grenzen gibt es aber auch hier. Wenn aufgrund Ihrer groben Fahrlässigkeit Ihr Wagen gestohlen wird oder Sie einen Schaden anrichten, weil Sie Alkohol oder Drogen konsumiert haben, rührt die Versicherungsgesellschaft keinen Finger. Und es wäre wohl auch vermessen, derlei Verhalten durch die Gemeinschaft der Versicherten abdecken zu wollen.

Frage: Worin liegen die Vorteile von Saisonkennzeichen?

Antwort: Üblicherweise fährt man Motorrad nicht das ganze Jahr über, sondern nur in den warmen Monaten. Für Zweiradfahrer sind daher Saisonkennzeichen bestens geeignet, um den Versicherungsbeitrag zu reduzieren. Hinzu kommt, dass Sie mit einem Saisonkennzeichen nicht zweimal im Jahr zur Zulassungsstelle müssen.
Saisonkennzeichen können für mindestens zwei und höchstens 11 Monate abgeschlossen werden.

Frage: Kann ich mein Motorrad auch als Zweitfahrzeug anmelden?

Antwort: Ja. Es lohnt sich sogar. Sie können von Ihren Schadenfreiheitsrabatten profitieren und so jedes Jahr bares Geld sparen.

Frage: Welche Motorrad-Versicherung ist vorgeschrieben?

Antwort: Wie beim Pkw auch ist bei der Motorradversicherung die Haftpflichtversicherung zwingend vorgesehen. Weitere Bestandteile können die Teilkasko und die Vollkaskoversicherung sein.