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Informationen

Bei einer Krankheit besteht für den Arbeitnehmer ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen durch den Arbeitgeber. Wenn die Krankheit jedoch länger andauert, wird lediglich ein Krankengeld durch die gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Dies bedeutet, dass nicht mehr als 70 Prozent des Bruttoeinkommens abzüglich dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ausbezahlt wird. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung, die nach der Lohnfortzahlung einspringt, lässt sich diese Versorgungslücke perfekt schließen, so dass zur andauernden Erkrankung nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen. Selbständige und Freiberufler sollten keineswegs auf die Absicherung verzichten, denn sie können nicht von einer Lohnfortzahlung profitieren.

Die Krankentagegeldversicherung als freiwillige Zusatzversicherung

Es handelt sich bei dieser Form der Absicherung um eine freiwillige Zusatzversicherung, die nicht nur die Einkommensausfälle während einer vorübergehenden Krankheit auffängt, sondern ebenfalls für einen Ausgleich vor dem Übergang in eine Berufsunfähigkeit sorgt. Bei Arbeitnehmern tritt der Versicherungsschutz ab dem 43. Tag der Erkrankung in Kraft, bei Selbständigen und Freiberuflern bereits ab dem 5. Tag. Das Krankentagegeld ist zeitlich unabhängig, was bedeutet, dass es so lange gezahlt wird, wie die Krankheit andauert oder aber der Übergang in die Berufsunfähigkeit erfolgt. Grundsätzlich sind bei dieser Versicherung die Wochenenden sowie Feiertage in den Leistungen inbegriffen.

Das Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen nicht überschreiten

Der Versicherte kann die Höhe des Krankengeldes individuell selbst bestimmen. Zu beachten ist, dass die maximale Auszahlung dieser Versicherung vom Nettoeinkommen abhängig ist. Grundsätzlich darf diese Leistung das Einkommen nicht übersteigen, da es dem Versicherten nicht gestattet ist, sich daran zu bereichern. Für die Berechnung wird daher der durchschnittliche Verdienst der vergangenen zwölf Monate herangezogen. Mittels dem Beitragsrechners ist es möglich, die optimale Tagesgeldhöhe berechnen zu lassen. Im Übrigen bleibt das Tagegeld von den Abgaben aus der Sozialversicherung unberührt.

Die Auszahlung direkt im Anschluss der Lohnfortzahlung

Damit es nach der Lohnfortzahlung zu einer lückenlosen Zahlung des Krankentagegelds kommen kann, sollte eine Erkrankung oder ein Unfall möglichst umgehend an den Versicherer weitergegeben werden, da die Berechnung etwas Zeit beansprucht. Für die Bearbeitung muss die letzte Abrechnung oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers eingereicht werden.

Vor dem Abschluss der Versicherung einen Vergleich durchführen

Um die leistungsstärkste Krankentagegeldversicherung zum besten Beitrag herauszufinden, bietet sich die kostenfreie und unverbindliche Nutzung des Versicherungsvergleichs an. Zur Berechnung der Beiträge ist die Angabe von einigen, persönlichen Daten notwendig. Im Anschluss erfolgt die Zustellung eines maßgeschneiderten Angebots, welches bequem verglichen werden kann. Sind weitere Fragen oder Unklarheiten vorhanden, dann steht der kompetente Kundenservice für die Beantwortung zur Verfügung. Natürlich stehen für die Nutzung des Vergleichsrechners die höchsten Sicherheitsstandards zur Verfügung.

Häufige Fragen

Frage: Bekomme ich das Krankentagegeld auch an Sonn- und Feiertagen?

Antwort: Ja, das Krankengeld wird während der Krankheit für jeden Kalendertag ausgezahlt.

Frage: Ich bin Selbstständiger und möchte daher einen früheren oder späteren Beginn der Krankentagegeldzahlung vereinbaren. Ist das möglich?

Antwort: Ja, das ist problemlos möglich. Alle privaten Krankenversicherer bieten hier zahlreiche Beginn-Varianten an. Natürlich erhöht sich der Beitrag entsprechend, je früher Sie die Zahlung vereinbaren.

Frage: Bei Berufsunfähigkeit: Wie lange wird das Krankentagegeld beim Eintreten der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?

Antwort: Wenn Ihre Berufsunfähigkeit festgestellt wird, haben Sie noch bis zu drei Monate die Möglichkeit, weiter Krankengeld zu beziehen. Dieser Zeitraum dient dem Versicherer gegen Berufsunfähigkeit dazu, etwaige Rentenansprüche zu prüfen.

Frage: Zur Schwangerschaftsklausel: Erhalte ich Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung?

Antwort: Krankengeld wird normalerweise gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit in keinem Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch, einer Fehlgeburt oder der Entbindung steht. Darüber hinaus kommt es zur Zahlung von Krankengeld, wenn im Zuge der Schwangerschaft eine Schwangerschaftserkrankung auftaucht.
Ein weiterer Baustein kann auch Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen, Fehlgeburten und Entbindung beinhalten. Davon ausgenommen ist der Zeitraum während der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsverbote, also die Zeit während des Mutterschutzes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung.

Frage: Ausland: Arbeitsunfähig im Ausland. Was ist das mit dem Krankentagegeld?

Antwort: Gerade bei Arbeitsunfähigkeit kann ein Auslandsaufenthalt sinnvoll sein. Wenn zum Beispiel wegen des dortigen Klimas der Gesundungsprozess beschleunigt werden kann, haben die Krankenkassen keinen Grund, das Krankengeld nicht zu zahlen. Sie sollten das aber unbedingt vorher mit der Kasse klären. Unterstützend ist ist es ratsam, sich eine ärztliche Bescheinigung zu besorgen, aus der hervorgeht, dass auch Ihr Arzt diese Reise befürwortet.