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Ratgeber Betriebliche Altersvorsorge

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? Muss Ihr Chef zustimmen? Was bleibt am Ende übrig? Diese und andere Fragen beantwortet Ihnen unser Ratgeber.
Ratgeber Betriebliche Altersvorsorge
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Informationen

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der Rentenvorsorge, die über das Bruttogehalt organisiert wird. Sie bietet Vorteile, sollte aber genau unter die Lupe genommen werden.
Wer sich für die passende Altersvorsorge entscheiden muss, hat die Qual der Wahl. Private Renten- oder Lebensversicherungen? Fonds? Die Riester-Rente? Oder gar Aktien? Vielleicht doch besser eine Immobilie als Altersversorgung? Es fällt nicht leicht, die richtige Entscheidung zu treffen. Möglicherweise passt zu Ihnen und Ihren Lebensumständen am besten die BAV, also die betriebliche Altersvorsorge.

Perspektive Betriebsrente

Anders als der Name vermuten lässt, handelt es sich bei einer Betriebsrente mit dem Durchführungsweg der BAV nicht etwa um eine Rentenzahlung eines Unternehmens an Arbeitnehmer. Vielmehr geht es darum, durch die sogenannte Entgeltumwandlung für das Alter vorzusorgen. Der Unterschied zu anderen Formen der Altersvorsorge besteht darin, dass die Vorsorge nicht aus dem Nettogehalt vorgenommen wird, sondern direkt dem Bruttogehalt entnommen wird. Dadurch haben Sie steuerliche Vorteile und sparen Sozialabgaben. Faktisch legen sie das Geld an, bevor der Staat sich die Steuern und Sozialabgaben „unter den Nagel reißt“.

Formen der betrieblichen Altersvorsorge

Die beliebtesten und bekanntesten Formen der BAV sind die Direktversicherung und die Pensionskasse. Die Unterschiede beider Modelle sind nur gering, können aber im individuellen Fall dennoch entscheidend sein. Unbekannter sind die Direktzusage und die Unterstützungskasse. Auch hier lohnt ein Blick auf die Details, Sie müssen allerdings wissen, dass beide Produkte nicht riesterförderfähig sind (was bei der Direktversicherung und der Pensionskasse der Fall ist).
Was Sie in der Ansparphase an Steuern sparen, holt sich der Staat übrigens später zurück, nämlich dann, wenn es zur Auszahlungsphase kommt. In welcher Konstellation welche Form der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Eine intensive Beschäftigung mit dem Thema und das Gespräch mit einer ausgebildeten und unabhängigen Fachkraft ist in jedem Fall zu empfehlen.

Häufige Fragen

Frage: Darf ich von meinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge verlangen?

Antwort: Ja, allerdings nur in Form einer sogenannten Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass Sie sich einen Teil Ihres Gehaltes nicht auszahlen lassen, sondern in die Altersvorsorge einfließen lassen. In der Ansparphase ist das sogar steuerfrei.

Frage: Darf ich als Arbeitnehmer entweder den Durchführungsweg oder den Anbieter frei wählen?

Antwort: Nein, das erledigt Ihr Arbeitgeber. Allerdings bieten viele Unternehmen unterschiedliche Durchführungswege an, Sie können dann also unter Umständen wählen, welchen Weg Sie favorisieren. Sollte Ihr Arbeitgeber noch gar keine betriebliche Altersvorsorge anbieten, können sie von ihm die Realisierung einer Direktversicherung verlangen. Beim Anbieter hat dann aber wider der Arbeitgeber freie Wahl.

Frage: Wer bezahlt die betriebliche Altersvorsorge?

Antwort: Hier gibt es drei mögliche Varianten. Bei der ersten zahlen Sie die Beiträge selbst, es handelt sich um die Entgeltumwandlung. Bei der zweiten Variante übernimmt Ihr Arbeitgeber die Beiträge (was gern gemacht wird, um die Loyalität der Angestellten zu steigern). Oder aber die dritte Variante, bei der Ihr Arbeitgeber einen Teil der Beiträge übernimmt und Sie den anderen. Rechtlichen Anspruch haben Sie lediglich auf die Entgeltumwandlung.

Frage: Was geschieht mit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Antwort: Grundsätzlich können sie Ihre betriebliche Altersvorsorge auch bei einem neuen Arbeitgeber fortsetzen, das bisher angesparte Geld geht Ihnen also nicht verloren. Dies gilt für die Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfonds und die Direktversicherung.
Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage ist eine schuldrechtliche Versorgungszusage des neuen Arbeitgebers erforderlich.

Frage: Was ist unter der Unverfallbarkeit zu verstehen?

Antwort: Die Unverfallbarkeit betrifft genau genommen nur den Durchführungsweg der durch den Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersvorsorge. Die Unverfallbarkeit tritt ein, wenn der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr erreicht hat oder der Vertrag fünf oder mehr Jahre läuft. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die betriebliche Altersvorsorge nicht mehr vollständig verfallen.
Bei einer Entgeltumwandlung setzt die Unverfallbarkeit mit dem Tag der Antragsannahme ein.

Frage: Ist es möglich, Betriebsrenten vererben?

Antwort: Nein, eine freie Vererbung ist leider nicht möglich. Sie können aber Sterbegeldleistungen bis zu einem festgelegten Betrag steuerunschädlich vererben. Einzige Ausnahme: Pensionsfonds.

Frage: Wie sieht es mit der Besteuerung aus, wenn der Arbeitnehmer Rente bekommt?

Antwort: Der Staat nimmt, der Staat gibt. So könnte man es ausdrücken. Denn auch wenn der Staat während der Ansparphase keine Steuern erhebt, holt er das diese dann später in der Rentenphase nach. Allerdings meist zu verminderten Einkommenssteuersätzen, wodurch sich diese Form der Altersvorsorge trotzdem für Sie rechnen kann.

Frage: Was geschieht bei Arbeitslosigkeit?

Antwort: Im Falle von Arbeitslosigkeit kann es naturgemäß keine Entgeltumwandlung mehr geben, da der Arbeitgeber fehlt. Ihr Vertrag verfällt aber nicht (es sei denn, Sie befinden sich im Zuge einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge noch innerhalb der Frist von fünf Jahren). Sie können den Vertrag also privat weiterführen oder ruhen lassen.