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Ratgeber Rechtsschutzversicherung

Damit Sie nicht nur recht haben, sondern Ihr Recht auch bekommen, bieten wir Ihnen umfassende Informationen rund um das Thema Rechtsschutzversicherung.
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Schön, wenn Meinungsverschiedenheiten auf zivilisierte Art und Weise aus der Welt geschaffen werden können. Weniger schön, wenn dies nicht gelingt und ein Streit vor einem Richter landet. Gut, wenn Sie dann eine Rechtsschutzversicherung haben.

Was wie eine Binsenweisheit klingt, ist dennoch wahr: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar verschiedene Schuhe. Eine entsprechende Versicherung bietet Ihnen Schutz, wenn es zu Konflikten im Beruf, im Verkehr oder mit den Nachbarn kommt. Wer mitversichert ist, wann Sie Berufsrechtsschutz oder Privatrechtsschutz brauchen, hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab.

Bausteine in der Rechtsschutzversicherung

Die drei großen Bereiche des Lebens lassen sich bei der Rechtsschutzversicherung in den Verkehrsrechtsschutz, den Berufsrechtsschutz und den Privatrechtsschutz unterteilen. Viele Versicherer bieten hier Komplettlösungen an, die alle drei Bereiche mit einschließen. Da sich Ihre Lebensumstände ändern können, gibt es die Möglichkeit, Ehepartner oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit in den Versicherungsschutz einzuschließen. Auch unverheiratete Kinder sind meist mitversichert, solange die noch keine 25 Jahre alt sind.

Zwei Varianten der Rechtsschutzversicherung verdienen ebenfalls Beachtung: die Rechtsschutzversicherung für Mieter und die für Vermieter. Gerade beim Thema Wohnen lauern viele potenzielle Konflikte, die im Zweifelsfall ziemlich teuer werden können. Versicherungsnehmer sind hier naturgemäß Mieter bzw. Vermieter, die sich gegen Streitigkeiten absichern wollen.

Rechtsschutz für Unternehmen und Freiberufler

Wer an Berufsrechtsschutz denkt, der ist oft der Meinung, damit seien auch Risiken abgedeckt, die Firmen, Unternehmen und Freiberuflern begegnen. Dem ist jedoch in aller Regel nicht so. Daher ist es sinnvoll, eine Firmenrechtsschutzversicherung abzuschließen, um sich im Falle von Ärger mit Kunden bzw. Auftraggebern erfolgreich zur Wehr setzen zu können.

Für welche Tarifvariante Sie sich letztlich auch entscheiden, eine Rechtsschutzversicherung hat schon viele Krisensituationen gerettet. Bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Antrag setzen, empfehlen wir aber einen Vergleich der Angebote. Sowohl die Leistungen als auch die Tarifmerkmale unterscheiden sich teilweise stark voneinander.

Häufige Fragen

Frage: Wieso ist eine Rechtsschutzversicherung eigentlich sinnvoll?

Antwort: Weil viel passieren kann. Jeden Tag entstehen Rechtsstreitigkeiten in allen möglichen Lebensbereichen. Zu Konflikten kann es im Straßenverkehr kommen, bei Ärger mit dem Vermieter oder dem Arbeitgeber. Aber auch Auseinandersetzungen mit Sozialgerichten oder im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.

Frage: Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?

Antwort: Zunächst einmal zahlt die Rechtsschutzversicherung Ihren Anwalt innerhalb der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Auch Ausgaben für Zeugen, für die Gerichte und für Sachverständige werden übernommen. Wenn es hart kommt, können Sie auch davon ausgehen, dass die Rechtsschutzversicherung Ihnen für eine mögliche Kaution ein Darlehen bis zu 50.000 Euro gewährt.

Frage: Sind meine Kinder über die Rechtsschutzversicherung eigentlich mitversichert?

Antwort: Ja, sind sie. Sie dürfen allerdings dann keinen Singletarif abschließen. Ihre Kinder sind mitversichert, so lange sie minderjährig sind. Darüber hinaus, wenn sie zwar schon volljährig, aber noch in der Ausbildung sind.

Frage: Warum gibt es in der Rechtsschutzversicherung Wartezeiten?

Antwort: Das könnte man als Selbstschutz der Versicherer bezeichnen. Sie wollen vermeiden, dass Sie erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen“ ist.

Frage: Ist es möglich, die Wartezeiten erlassen zu bekommen?

Antwort: Ja, in der Regel wird auf die Wartezeiten verzichtet, wenn Sie vorher bei einer anderen Gesellschaft einen Vertrag mit ähnlichen Konditionen hatten.

Frage: Kann ich die Rechtsschutzversicherung von der Steuer absetzen?

Antwort: Ja und nein. Im privaten Bereich zählt die Rechtsschutzversicherung zu den Sachversicherungen und kann daher steuerlich nicht geltend gemacht werden. Eine Berufs- oder Firmenrechtsschutzversicherung dagegen kann in der Einkommenssteuer unter der Anlage N angegeben werden.

Frage: Ist es möglich, den Berufs-Rechtsschutz aus meinem Vertrag auszuschließen?

Antwort: Normalerweise nicht, denn die Gestaltung der Leistungen in der Rechtsschutzversicherung ist eine Mischkalkulation. Allerdings gewähren viele Versicherer bestimmten Personengruppen die Möglichkeit, den Berufs-Rechtsschutz auszuschließen. Zum Beispiel Rentner, die ja naturgemäß keinen Berufs-Rechtsschutz mehr brauchen.